Der Marktplatz für:
Der Marktplatz für:
Ausbauasphalt
Ersatzteile
Geräte

Nutzungsbedingungen

§1 Allgemeine Regelungen

(1) Der Deutsche Asphaltverband e.V. (nachfolgend. „DAV“ / “Plattformbetreiber“) mit Sitz in Bonn bietet im Rahmen der DAV/DAI-Mitgliedschaft den Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit der Kontaktherstellung zur Aufnahme von Handelsgeschäften bzgl. der Handelsgüter Ausbauasphalt, Ersatzteile und Geräte für die Asphaltherstellung und dem -einbau auf dem von uns betriebenen online-Marktplatz (nachfolgend: „Marktplatz“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen.

(2) Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die vom DAV im Rahmen der Mitgliedschaft angebotenen Leistungen auf der Internetseite www.asphalt-marktplatz.de. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese vom DAV schriftlich bestätigt werden.

(3) Sollte es durch Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder Änderungen unserer Dienste erforderlich werden, kann der Plattformbetreiber diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen oder etwaige zusätzliche Bedingungen jederzeit in zumutbarer Weise anpassen. Die Nutzer sind daher aufgefordert, diese Nutzungsbedingungen regelmäßig zu überprüfen

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer durch den Plattformbetreiber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

§2 Leistungen

(1) Die Plattform stellt einen virtuellen Marktplatz für den Handel mit sog. Ausbauasphalt und Ersatzteilen/Geräten zur Verfügung. Die Funktion der Plattform beschränkt sich auf die Vermittlung eines Kontaktes potentieller Handelspartner. Der Plattformbetreiber bietet selbst keine Waren zum Kauf an, kauft keine angebotenen Waren an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern der Plattform geschlossenen Verträge. Für die eingestellten Angebote und sämtliche untereinander vereinbarten Vertragsinhalte sind allein die jeweiligen Nutzer verantwortlich. Der Käufer der Ware trägt das Risiko, dass die Lieferung ausfallen kann. Der Plattformbetreiber haftet in keinem Fall für Vertragsstörungen zwischen den Nutzern der Plattform.

(2) Der Plattformbetreiber stellt den Nutzern die technischen Mittel zur Verfügung, um mittels der Plattform-Dienste Kaufverträge über durch Dritte angebotene Waren anzubahnen, abzuschließen und abzuwickeln.

§3 Zulassung und Zugang zum Marktplatz

(1) Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes ist die Zulassung durch den Plattformbetreiber. Der Marktplatz steht nur Mitgliedern des Deutschen Asphaltverbandes zur Verfügung, die Waren gemäß § 2 Absatz 1 dieser Bedingungen erwerben oder veräußern. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Marktplatzes besteht nicht.

(2) Der Zugang zur Plattform erfolgt wiederum über den berechtigten und passwortgeschützten Zugang zum Mitgliederportal auf www.asphalt.de. Berechtigt für den Zugang zum Mitgliederbereich auf www.asphalt.de sind ausschließlich natürliche und juristische Personen, für die eine satzungsgemäß gültige Mitgliedschaft beim Deutschen Asphaltverband e.V. oder beim Deutschen Asphaltinstitut e.V. (nachfolgend. „DAI“) besteht. Die Mitgliedsunternehmen sind berechtigt, ihren unternehmenszugehörigen Mitarbeitern den Zugang zur Verfügung zu stellen.

(3) Die Nutzung der Plattform ist für die Mitglieder des DAV und des DAI kostenfrei.

(4) Der Nutzer steht dafür ein, dass die oben aufgestellten Bedingungen zum Vorliegen einer Mitgliedschaft erfüllt sind. Er verpflichtet sich, dem Portalbetreiber alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Nutzer bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.

(5) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum Marktplatz zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(6) Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort zum Mitgliederbereich www. asphalt.de respektive zu www.asphalt-marktplatz.de geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung etwaiger Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer den Portalbetreiber hierüber unverzüglich informieren.

§4 Bedingungen für die Einstellung von Angeboten und Gesuchen

(1) Nutzer haben die Möglichkeit, über die Plattform Angebote einzustellen. Diese beinhalten kein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB, sondern stellen nur eine Aufforderung zu Abgabe von Angeboten („invitatio ad offerendum“) durch einen Verkäufer dar.

Im kaufvertraglichen Sinne ist die Leistung des Plattformbetreibers auf die Sichtbarmachung der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, auf die Weitergabe der Identität der Handelsinteressenten und auf die Ermöglichung der Kontaktaufnahme beschränkt. Der Plattformbetreiber partizipiert in keiner Weise am ggf. nachfolgenden Kaufvertrag.

(2) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzers sind dem Nutzer grundsätzlich zuzurechnen. Nutzer sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto des Nutzers abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.

(3) Für die Einstellung von Angeboten bzgl. der Kategorien Ersatzteile und Geräte besteht die Möglichkeit, eine Preisvorstellung und/oder eine Verhandlungsbasis zu benennen. In der Kategorie „Ausbauasphalt“ ist es den Nutzern untersagt, eine Preisvorstellung mitzuteilen. Die Untersagung dient dem Schutz des Wettbewerbs in diesem Marktsegment.

§5 Pflichten der Nutzer

(1) Die Mitteilung eines Angebots darf nicht erfolgen, wenn

  1. die Angaben so unvollständig sind, dass sich der Gegenstand des Angebots nicht bestimmen lässt;
  2. die Eröffnung des Angebots nach der jeweils für den intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Es dürfen insbesondere keine Gegenstände angeboten werden, deren Angebot oder Verkauf gegen Rechte Dritter verstoßen. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, ein solches Angebot unverzüglich vom Marktplatz zu entfernen. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass seine Angebote einschließlich der verwendeten Bilder sowie seine sonstigen Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

(2) Die Angebotsbeschreibung sowie ggf. dabei verwendete Bilder dürfen sich ausschließlich nur auf die angebotene Ware beziehen. Werbung für nicht auf der Plattform angebotene Ware ist unzulässig. Im Rahmen der Nutzung der Plattform-Dienste dürfen nur solche Gütesiegel, Garantiezeichen oder ähnliche Symbole Dritter verwendet werden, zu deren Verwendung der Nutzer berechtigt ist.

(3) Mit Unterbreitung einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots garantiert der Nutzer, dass er über die angebotene Ware unbeschränkt verfügt und diese gemäß der getroffenen Vereinbarung liefern kann.

(4) Bei eingestellten Angeboten in der Kategorie „Ausbauasphalt“ sind die Nutzer verpflichtet, jegliche Preisangaben/Preisvorstellungen zu unterlassen. Die Mitteilung eines Preises bleibt den bilateralen und außerhalb von www.asphal-marktplatz.de zu führenden Verhandlungen zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts vorbehalten. In dem Angabenfeld „Sonstige Angaben“ bei der Kategorie Ausbauasphalt sind ausschließlich materialbezogene Angaben erlaubt. Jegliche Preisangaben oder Angaben mit kartellrelevanten Inhalten sind untersagt und führen bei Missachtung zum Ausschluss des betreffenden Nutzers.

§6 Abwicklung von (auf Kontaktvermittlung auf www. asphalt-marktplatz.de basierenden) geschlossenen Verträge

(1) Die Abwicklung von auf dem Marktplatz geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. Der Plattformbetreiber übernimmt für die auf den Marktplätzen geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung der auf den Marktplätzen zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Güter und Dienstleistungen. Den Plattformbetreiber trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.

(2) Der Plattformbetreiber übernimmt trotz sorgfältiger Prüfung im Rahmen der Registrierung der Onlinezugänge für die Mitglieder des DAV/DAI keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.

§7 Haftung

(1) Dem Nutzer ist bekannt, dass sämtliche auf der Plattform eingestellten Informationen auf Aussagen des jeweils einstellenden Nutzers beruhen, für die der Plattformbetreiber keinerlei Verantwortung hat und die der Plattformbetreiber weder inhaltlich noch auf Vollständigkeit hin überprüft. Dies gilt auch für etwaige Zusicherungen und Vereinbarungen der einzelnen Nutzer hinsichtlich aller für die Lieferung notwendigen Informationen.

(2) Der Plattformbetreiber übernimmt keine Garantie für die jederzeitige technische Verfügbarkeit der Plattform und der entsprechenden Plattformdienste. Er bemüht sich, die Plattform im Rahmen des Stands der Technik im größtmöglichen Umfang nutzbar zu halten. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die Plattform zeitweise abzuschalten, soweit dies für technisch übliche und/oder notwendige Wartungs-, Verbesserungs- und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich ist. In diesen Fällen berücksichtigt der Plattformbetreiber die Interessen der Nutzer, etwa, soweit praktikabel, durch Vorabinformation auf der Plattform und bemüht sich, Beeinträchtigungen gering zu halten.

(3) Der Plattformbetreiber haftet nach den gesetzlichen Vorgaben für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung wesentlicher Pflichten.

(4) Für durch den Plattformbetreiber nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt dieser keine Haftung.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Plattformbetreiber nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.

(6) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von Plattformbetreiber auf dem Marktplatz erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.

(8) Soweit über den Marktplatz eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet der Plattformbetreiber weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet der Plattformbetreiber nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

§8 Fremde Inhalte

(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Links oder Frames) auf dem Marktplatz einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

(2) Der Plattformbetreiber macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Nutzer garantiert dem Plattformbetreiber und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm in Ausschreibungen angebotenen Waren keine Urheberrechte, Marken, Patente oder andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.

(3) Der Nutzer wird den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen den Plattformbetreiber wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung des Plattformbetreibers einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

§9 Sonstige Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet,

  1. die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
  2. in seinem Bereich eintretende technische Änderungen dem Plattformbetreiber umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Marktplatzes des Plattformbetreibers zu beeinträchtigen;
  3. bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Marktplatz mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;
  4. Geschäfte auf dem Marktplatz ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatzes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über den Marktplatz übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Plattformbetreiber alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus den Plattformbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen den Plattformbetreiber geltend machen.

§10 Datensicherheit und Datenschutzerklärung

(1) Die Server des Plattformbetreibers sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert. Dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

(2) Der Nutzer willigt darin ein, dass der Plattformbetreiber Informationen und Daten über den Verlauf von Vertragsanbahnungen und -abschlüssen sowie das Verhalten von Einkäufern bzw. Verkäufern bei der Durchführung dieser Transaktionen, in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z.B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.

(3) Ferner willigt der Nutzer darin ein, dass der Portalbetreiber:

  1. die vom Nutzer im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und Ansprechpartnern des Nutzers sowie entsprechende vom Nutzer mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;
  2. die vom Nutzer im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Firmenpräsentation im Handelsbereich unter Verwaltung selbstständig in den Marktplatz eingepflegten Daten speichert und im öffentlichen und geschlossenen Bereich des Marktplatzes für andere registrierte Nutzer zum Abruf bereithält;
  3. nicht personenbezogene Daten über den Inhalt der Transaktionen speichert und an andere Nutzer weiterleitet und – soweit der betroffene Nutzer dies durch die Auswahl einer öffentlichen Transaktion wünscht – im öffentlichen Bereich des Marktplatzes für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereithält.

(4) Die über die zuvor genannte Verwendung hinausgehende weitere Verwendung personenbezogener Daten bedarf der gesonderten Einwilligung des Nutzers. Der Nutzer ist berechtigt, seine gem. Abs. 3 erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, soweit er hiermit in die Verwendung personenbezogener Daten eingewilligt hat.

(5) Der Plattformbetreiber wird im Übrigen alle den Nutzer betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. Der Plattformlbetreiber behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn er aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Nutzers offenlegen muss.

(6) Mit der Nutzung des Marktplatzes übernimmt der Nutzer gegenüber dem Plattformbetreiber und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten worden und stellt den Portalbetreiber von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere hat der Nutzer selbst dafür Sorge zu tragen, dass die gegebenenfalls notwendige Einwilligung von Mitarbeitern eingeholt wird, bevor personenbezogene Daten von Mitarbeitern im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Bonn. Der Plattformbetreiber ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.